Vermutlich ist es Euch auch schon aufgefallen: In vielen Stellenanzeigen auf Kampajobs und anderen Job-Plattformen ist hinter dem üblichen „m/w“ ein ominöses „d“ aufgetaucht.

Das „d“ steht für „divers“. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 (Az 1 BvR 2019/16), dass künftig neben den Geschlechtsbezeichnungen männlich und weiblich auch eine dritte Variante möglich sein muss.

Was bedeutet das für Stellenanbieter?

„Die Arbeitgeber sollten darauf achten, Personen mit einem dritten Geschlecht nicht auszuschließen“, sagte ADS-Chefin Christine Lüders der Süddeutschen Zeitung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist staatlicher Hüter der Gleichbehandlung.

Neben dem zusätzlichen „d“ gibt es noch weitere Varianten. Einige Job-Anbieter versuchen es mit neutralen Formulierungen, wie etwa „Leitung Kommunikationsabteilung“.  Oder aber es wird, wie bisher, das generische Maskulinum verwendet und die Ausschreibung mit den Zusatz „Gemeint sind Personen unabhängig vom Geschlecht“ versehen.

Elegant und deutlich löst das, wie wir finden, die Christoffel Blindenmission: Hinter der Stellenbezeichnung setzten sie einen „*“. Die Erklärung am Ende der Anzeige erfasst alle möglichen Geschlechter mit der Aussage „* Eignung entscheidend, Geschlecht egal!“

Ob diese Anpassungen tatsächlich notwendig sind, wird sich noch zeigen. In der Gesetzessprache werden sprachliche Anpassungen als nicht erforderlich betrachtet (siehe BMI), da die Verwendung des „generischen Maskulinums“ gerade nicht auf das somatische Geschlecht abstellt.

Aber sicher ist sicher!